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Eine Insassen-Versicherung empfiehlt sich immer, vor allem in all den Fällen, in denen der Halter des Fahrzeuges häufig mit fremden Personen unterwegs ist und er über deren Unfall-Versicherungsdeckung im Ungewissen ist.
Versichert sind Personenschäden, die infolge eines Unfalles bei der Benützung des versicherten Fahrzeuges an der versicherten Person oder den versicherten Personen entstehen. Versichert werden können Heilungskosten, Invaliditäts-/Todesfall-Kapital und Spitaltaggelder. Wahlweise können der Halter/Lenker und/oder die Mitfahrer versichert werden.
Die Versicherungssummen/-Kapitalien sind frei wählbar.
Die Insassen-Versicherung hat den grossen Vorteil, dass die Leistungen des Versicherers erbracht werden, ohne dass beispielsweise bei einer Kollision abgeklärt werden muss, wer für den Schaden haftbar ist.
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV, www.svv.ch |