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Jeder Halter eines Motorfahrzeuges braucht obligatorisch eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Gedeckt sind Personen- und/oder Sachschäden, die durch den Betrieb des versicherten Motorfahrzeuges angerichtet werden, gleichgültig, wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt obligatorisch gewisse minimale Garantiesummen vor, die in der Höhe abhängig von der Art des Motorfahrzeuges sind (z.B. 5 Millionen Franken für Personenwagen).
Der geschädigte Dritte hat gegenüber dem Versicherer ein direktes Forderungsrecht, d.h. er muss sich nicht – wie bei anderen Haftpflichtversicherungen – an den Schädiger halten, um seinen Schaden ersetzt zu erhalten, sondern er kann sich direkt an den Versicherer wenden.
Zur Motorfahrzeugversicherung werden in der Regel Kasko- und Insassenversicherung angeboten, die jedoch nicht obligatorisch sind. Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV, www.svv.ch |